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Transportversicherung

Die Transportversicherung ist eine der ältesten Versicherungsarten. Unter den Versicherungsschutz der Transportversicherung fallen die beförderten Güter sowie das Transportmittel von der Beladung am Ausgangspunkt bis hin zur Entladung am Bestimmungsort.

 

Umfang des Versicherungsschutzes der Transportversicherung

Die Transportversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, dass alle Gefahren, die auf das Transportgut einwirken im Versicherungsschutz beinhaltet sind.

Wie z.B. Elementarschäden, Diebstahl oder Beschädigung, sowie als Besonderheit die sog. Strandungsschäden wenn bei einem Seetransport die Ladung ganz oder teilweise abhanden kommt.

Zur Ermittlung der Versicherungssumme dient der Handelswert der zu transportierenden Sache am Absendeort. Zusätzlich werden die Güterbeförderungskosten zur Spedition, die Verpackungskosten, der Zoll sowie der übliche Veräußerungsgewinn in die Versicherungssumme mit eingerechnet.

 

Lagerversicherung

Die Lagerversicherung stellt vom Wesen her eine Inhaltsversicherung für einen kurzen Zeitraum dar.

Fast jedes Unternehmen verfügt über ein Lager, in dem Materialien, fertiggestellte Waren oder halbfertiggestellte Waren lagern. Oftmals stellen diese Waren einen erheblichen Wert dar und bilden die unternehmerische Existenz. Die finanzielle Absicherung dieser Sachwerte ist empfehlenswert.